Wer in der Hausratversicherung der Janitos Versicherung das Lastschriftverfahren nutzt, sollte wissen: Scheitert der Einzug wiederholt und ist dies vom Versicherungsnehmer zu vertreten, darf der Versicherer die Lastschriftvereinbarung kündigen. Dann sind Prämien selbst zu überweisen – und Bankgebühren können in Rechnung gestellt werden.
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass eine oder mehrere Prämien, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinbarung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.
Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und zukünftige Prämien selbst zu übermitteln.
Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine Beitragszahlung per Lastschrift mehrfach nicht klappt und Sie das selbst zu verantworten haben, kann der Versicherer das Lastschriftverfahren beenden. Ab diesem Zeitpunkt überweisen Sie Ihre Beiträge selbst. Zusätzlich können Gebühren, die die Bank für die geplatzte Lastschrift berechnet, an Sie weitergegeben werden.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer die Lastschriftvereinbarung kündigen?
Wenn der Versicherungsnehmer zu vertreten hat, dass eine oder mehrere Prämien trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können.
In welcher Form erfolgt die Kündigung der Lastschriftvereinbarung?
Die Kündigung erfolgt in Textform, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Was passiert nach der Kündigung mit den Beiträgen?
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die ausstehende Prämie und zukünftige Prämien selbst zu übermitteln. Darauf weist der Versicherer in der Kündigung hin.
Können Bankgebühren an mich weitergegeben werden?
Ja. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.