Bei der Hausratversicherung der Janitos Versicherung erhält der Versicherer bei vorzeitiger Vertragsbeendigung nur den Prämienanteil für den Zeitraum, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestand. Auch der Wegfall des versicherten Interesses wirkt sich auf den Prämienanspruch aus.
In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt folgendes für den allgemeinen Grundsatz:
- Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung steht dem Versicherer nur derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
- Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, steht dem Versicherer die Prämie zu, die er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Endet der Vertrag früher als geplant, zahlen Sie die Prämie nur für die Zeit, in der Sie tatsächlich abgesichert waren. Entfällt das versicherte Interesse während der Laufzeit, bemisst sich der Prämienanspruch des Versicherers bis zu dem Zeitpunkt, an dem er von diesem Wegfall erfährt. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was passiert mit der Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung?
Dem Versicherer steht nur der Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Was gilt, wenn das versicherte Interesse nach Versicherungsbeginn wegfällt?
Dem Versicherer steht die Prämie zu, die er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Bis zu welchem Zeitpunkt wird die Prämie beim Wegfall des Interesses berechnet?
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Muss ich die volle Prämie zahlen, wenn der Vertrag früher endet?
Nein. Der Versicherer erhält nur den Prämienanteil, der dem Zeitraum des bestehenden Versicherungsschutzes entspricht.