Bei der Hausratversicherung der Janitos Versicherung spielen Kenntnis und Verhalten eine wichtige Rolle, wenn Verträge für fremde Rechnung abgeschlossen werden. Erfahren Sie, wann das Wissen und Handeln des Versicherten berücksichtigt wird, wann es auf seine Kenntnis ankommt und in welchen Fällen sie unerheblich ist.
Grundsatz bei Versicherung für fremde Rechnung:
Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen.
Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Wann es auf die Kenntnis des Versicherten nicht ankommt:
- wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder
- wenn ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung des Versicherungsnehmers nicht möglich oder nicht zumutbar war.
Wann es auf die Kenntnis des Versicherten ankommt:
- wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat.
Dokumentenversion: 2024.07
Was bedeutet das konkret?
Wird eine Hausratversicherung nicht nur für den Versicherungsnehmer selbst, sondern auch für die Interessen einer weiteren versicherten Person abgeschlossen, kann deren Wissen und Handeln rechtlich mitzählen. Ob das Wissen des Versicherten berücksichtigt wird, hängt davon ab, ob er beim Vertragsabschluss eingebunden war und ob der Versicherer über die Umstände informiert wurde.
Häufige Fragen
Wessen Kenntnis wird bei einer Versicherung für fremde Rechnung berücksichtigt?
Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, werden auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten berücksichtigt.
Wann muss sich der Versicherungsnehmer das Verhalten des Versicherten zurechnen lassen?
Wenn der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Wann kommt es auf die Kenntnis des Versicherten nicht an?
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung des Versicherungsnehmers nicht möglich oder nicht zumutbar war.
Wann kommt es auf die Kenntnis des Versicherten an?
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es an, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat.