Wenn nach einem Schaden ermittelt und festgestellt werden muss, was tatsächlich passiert ist, übernimmt die Janitos Versicherung in der Hausratversicherung die dafür anfallenden Kosten bis zur vereinbarten Höhe – vorausgesetzt, sie waren den Umständen nach geboten. Auch die Zuziehung eines Sachverständigen kann unter bestimmten Bedingungen erstattet werden.
In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt Folgendes für Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens:
- Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren.
Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde.
- Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz nach 13.1.1 entsprechend kürzen.
Was bedeutet das konkret?
Muss nach einem versicherten Schaden geklärt werden, was genau geschehen ist und wie hoch der Schaden ausfällt, kann die Klärung selbst Kosten verursachen. Diese übernimmt der Versicherer bis zur vereinbarten Höhe, wenn sie sinnvoll und angemessen waren. Ziehen Sie zusätzlich einen Fachmann hinzu, werden dessen Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen getragen. Kürzt der Versicherer seine Leistung, kann er auch diesen Kostenersatz entsprechend kürzen.
Häufige Fragen
Werden die Kosten für die Feststellung eines Schadens erstattet?
Ja, der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren.
Werden die Kosten für einen Sachverständigen übernommen?
Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde.
Kann der Kostenersatz gekürzt werden?
Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz entsprechend kürzen.
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten ersetzt?
Die Kosten werden bis zur vereinbarten Höhe ersetzt. Die konkrete Höhe hängt vom jeweiligen Tarif und Bedingungswerk ab.