In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge an den Versicherungsnehmer zu übermitteln. Was das für die Vollmacht des Vertreters bedeutet, erfahren Sie hier.
Für Erklärungen des Versicherers gilt:
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf Ihnen die vom Versicherer erstellten Versicherungsscheine sowie deren Nachträge aushändigen. Für diese Übermittlung gilt er als bevollmächtigt.
Häufige Fragen
Wer darf mir den Versicherungsschein übermitteln?
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge an den Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Gilt die Vollmacht auch für Nachträge zum Versicherungsschein?
Ja, die Bevollmächtigung des Versicherungsvertreters umfasst sowohl die Versicherungsscheine als auch deren Nachträge.
Wer stellt die Versicherungsscheine aus?
Die Versicherungsscheine und deren Nachträge werden vom Versicherer ausgefertigt. Der Versicherungsvertreter übermittelt sie an den Versicherungsnehmer.