Bei Bruchschäden ersetzt die Janitos Versicherung in der Hausratversicherung frostbedingte und sonstige Rohrbrüche sowie frostbedingte Schäden an Installationen wie Waschbecken, Armaturen oder Heizkörpern innerhalb des Gebäudes – wir zeigen, was genau versichert ist und wo die Grenzen liegen.
Soweit Rohre bzw. Installationen gemäß 4.1.1 und 4.1.2 zum versicherten Hausrat gehören (siehe Abschnitt A Nr. 6), leistet der Versicherer Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende:
Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren:
- (1) der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen;
- (2) der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen;
- (3) von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen
sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten Installationen:
- (1) Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche;
- (2) Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte.
Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
Was bedeutet das konkret?
Platzt ein Rohr im Haus – etwa durch Frost – oder brechen bestimmte Installationen wie Waschbecken, Armaturen oder Heizkörper wegen Frost, springt die Hausratversicherung ein, sofern diese Teile zum versicherten Hausrat zählen. Der Schutz gilt für den gesamten Baukörper einschließlich Bodenplatte; darunter liegende Rohre und Installationen sind ohne besondere Vereinbarung nicht mitversichert.
Häufige Fragen
Welche Rohrbrüche sind versichert?
Versichert sind innerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung, der Warmwasser- oder Dampfheizung, von Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen – sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Sind Bruchschäden an Installationen wie Waschbecken oder Heizkörpern gedeckt?
Ja, versichert sind frostbedingte Bruchschäden an Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen sowie deren Anschlussschläuchen und an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Teilen von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen.
Was gilt als „innerhalb des Gebäudes"?
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten ebenfalls als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Sind Rohre unterhalb der Bodenplatte versichert?
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
Dokumentenversion: 2024.07