Die Hausratversicherung der Janitos Versicherung deckt Weitere Elementargefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch ab – allerdings nur, wenn diese gesondert gegen Prämienzuschlag vereinbart und im Versicherungsschein aufgeführt sind. Hier erfahren Sie, wie die einzelnen Naturgefahren definiert sind.
Versicherungsschutz besteht nur, soweit diese Gefahren gegen Prämienzuschlag gesondert vereinbart und im Versicherungsschein aufgeführt werden.
Überschwemmung:
Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch:
- (1) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern;
- (2) Witterungsniederschläge;
- (3) Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von 5.3.1 (1) oder 5.3.1 (2).
Rückstau:
Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
Erdbeben:
Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.
Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass:
- (1) die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens in der Umgebung des Versicherungsortes Schäden an Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder
- (2) der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.
Erdsenkung:
Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.
Erdrutsch:
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.
Schneedruck:
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen.
Lawinen:
Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen.
Vulkanausbruch:
Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und Gasen.
Was bedeutet das konkret?
Die Weiteren Elementargefahren umfassen verschiedene Naturereignisse – von Überschwemmung und Rückstau über Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch bis hin zu Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Wichtig: Dieser Schutz ist nicht automatisch enthalten. Er greift nur dann, wenn er ausdrücklich gegen einen Prämienzuschlag vereinbart wurde und im Versicherungsschein steht.
Häufige Fragen
Sind Weitere Elementargefahren automatisch mitversichert?
Nein. Versicherungsschutz besteht nur, soweit diese Gefahren gegen Prämienzuschlag gesondert vereinbart und im Versicherungsschein aufgeführt werden.
Welche Gefahren zählen zu den Weiteren Elementargefahren?
Dazu gehören Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Was gilt als Überschwemmung?
Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern, durch Witterungsniederschläge oder durch Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge dieser Ereignisse.
Wann liegt ein Rückstau vor?
Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
Wann wird ein Erdbeben unterstellt?
Ein Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die naturbedingte Erschütterung in der Umgebung des Versicherungsortes Schäden an Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen Sachen angerichtet hat, oder dass der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.
Inhalte aus: Dokumentenversion: 2024.07