Die Hausratversicherung der Janitos Versicherung schließt bestimmte Schäden ausdrücklich vom Versicherungsschutz aus – etwa durch Sturmflut, eindringenden Regen bei nicht geschlossenen Fenstern, Grundwasser, Brand, Explosion oder Trockenheit. Zudem gibt es Grenzen bei nicht bezugsfertigen Gebäuden und Sachen außerhalb von Gebäuden.
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Sturmflut;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch eine der versicherten Naturgefahren (siehe Nr. 5.1.1) entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- Grundwasser, soweit nicht an die Erdoberfläche gedrungen (siehe Nr. 5.3.1(3));
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung; dies gilt nicht für Erdbeben;
- Trockenheit oder Austrocknung.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen;
- Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Nach Nr. 5.1 versichert sind jedoch auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, Antennenanlagen und Markisen, wenn sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jeder Schaden am Hausrat ist automatisch versichert. Bestimmte Ursachen wie Sturmflut, Grundwasser oder Trockenheit fallen grundsätzlich nicht unter den Schutz. Auch Regen oder Schmutz, der durch offen stehende Fenster oder Türen eindringt, ist ausgenommen – außer die Öffnung entstand durch eine versicherte Naturgefahr. Ebenso greift die Versicherung nicht bei nicht bezugsfertigen Gebäuden oder bei Sachen im Freien, wobei ausschließlich selbst genutzte Antennenanlagen und Markisen auf dem Grundstück eine Ausnahme bilden.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Sturmflut in der Hausratversicherung versichert?
Nein. Schäden durch Sturmflut sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.
Ist Regen versichert, der durch ein offenes Fenster eindringt?
Grundsätzlich nicht. Das Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen ist ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt, wenn diese Öffnungen durch eine der versicherten Naturgefahren (siehe Nr. 5.1.1) entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen.
Zahlt der Versicherer bei Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden?
Nein. Für Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sowie an den darin befindlichen Sachen leistet der Versicherer keine Entschädigung.
Sind Sachen außerhalb von Gebäuden versichert?
Grundsätzlich nicht. Ausgenommen sind jedoch nach Nr. 5.1 auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, Antennenanlagen und Markisen, wenn sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden.
Sind Schäden durch Grundwasser versichert?
Schäden durch Grundwasser sind nicht versichert, soweit es nicht an die Erdoberfläche gedrungen ist (siehe Nr. 5.3.1(3)).