In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung als Versicherungsort geschützt – dazu zählt auch Hausrat, der bei einem Versicherungsfall aus der Wohnung entfernt wird. Wann außerhalb der Wohnung Schutz besteht, erfahren Sie hier.
Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung (Versicherungsort).
Hausrat, der infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt, ist versichert.
Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung ist nur in folgenden Fällen versichert:
- im Rahmen der Außenversicherung (siehe Abschnitt A 7) oder
- soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz bezieht sich in erster Linie auf den Hausrat innerhalb Ihrer im Versicherungsschein genannten Wohnung. Auch wenn Sie Ihren Hausrat wegen eines Schadensereignisses – etwa eines drohenden Feuers – kurzfristig aus der Wohnung bringen, bleibt er geschützt. Für Hausrat, der sich dauerhaft oder vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet, gelten besondere Regelungen wie die Außenversicherung oder gesonderte Vereinbarungen im Vertrag.
Häufige Fragen
Was ist in der Hausratversicherung versichert?
Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung, die als Versicherungsort gilt.
Ist Hausrat versichert, den ich wegen eines Schadens aus der Wohnung bringe?
Ja. Hausrat, der infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt wird und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt, ist versichert.
Ist Hausrat außerhalb meiner Wohnung geschützt?
Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung ist nur im Rahmen der Außenversicherung (siehe Abschnitt A 7) oder soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist, versichert.
Was gilt als Versicherungsort?
Als Versicherungsort gilt die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung.
Inhalte aus: Dokumentenversion: 2024.07