In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung zählen bestimmte Sachen ausdrücklich nicht zum versicherten Hausrat – etwa Gebäudebestandteile, Kraftfahrzeuge, Luft- und Wasserfahrzeuge oder anderweitig versicherte Wertsachen. Auch elektronisch gespeicherte Daten und Programme gelten nicht als Sachen und sind nur bei gesonderter Vereinbarung erfasst.
Nicht zum Hausrat gehören:
- Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 6.2.3(1) genannt;
- vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser Gefahr trägt.
Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt werden – auch höher- oder geringerwertigere –, sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrages nicht versichert. Das gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Sachen.
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht unter Nr. 6.2.3(5) genannt;
- Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht unter Nr. 6.2.3(5) bis Nr. 6.2.3(7) genannt;
- Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen;
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (z. B. für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen).
Daten und Programme:
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind keine Sachen. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten und Programme sind nur versichert, soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jeder Gegenstand in der Wohnung zählt automatisch zum versicherten Hausrat. Ausgenommen sind unter anderem fest zum Gebäude gehörende Teile, Fahrzeuge, Luft- und Wasserfahrzeuge sowie Sachen, die bereits über einen anderen Vertrag abgesichert sind. Elektronische Daten und Programme gelten grundsätzlich nicht als Sachen – ihre Wiederherstellungskosten sind nur dann abgedeckt, wenn dies eigens im Vertrag vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Sind Kraftfahrzeuge über die Hausratversicherung mitversichert?
Nein. Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger sind – unabhängig von deren Versicherungspflicht – ebenso wie deren Teile und Zubehör nicht versichert, soweit sie nicht unter Nr. 6.2.3(5) genannt sind.
Sind elektronisch gespeicherte Daten und Programme versichert?
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind keine Sachen. Kosten für die technische Wiederherstellung von ausschließlich privat genutzten Daten und Programmen sind nur versichert, soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Ist der Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung mitversichert?
Nein, der Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers ist nicht versichert – es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen.
Was gilt für Sachen, die bereits über einen anderen Vertrag versichert sind?
Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind – etwa Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen –, gehören nicht zum versicherten Hausrat.
Sind vom Mieter ersetzte, ursprünglich vom Eigentümer eingebrachte Sachen versichert?
Nein. Werden ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in dessen Eigentum übergegangene Sachen durch den Mieter ersetzt – auch höher- oder geringerwertigere –, sind diese im Rahmen dieses Vertrages nicht versichert. Das gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Sachen.