Wer bei der Janitos Versicherung eine Hausratversicherung hat und umzieht, muss die neue Wohnung spätestens bei Umzugsbeginn mit der neuen Wohnfläche in Quadratmetern melden. Erfahre, welche Angaben nötig sind, was bei besonderen Sicherungen gilt und wie du eine Unterversicherung vermeidest.
Anzeige der neuen Wohnung:
- Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Umzugs dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern anzuzeigen.
- Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, so ist dem Versicherer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sind (siehe Modul Gefahrerhöhung).
- Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.
Was bedeutet das konkret?
Beim Umzug solltest du deine neue Wohnung rechtzeitig – spätestens zum Umzugsbeginn – bei der Versicherung anmelden und dabei die neue Wohnfläche in Quadratmetern angeben. Hattest du für die alte Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, teile schriftlich mit, ob es diese auch in der neuen Wohnung gibt. Passt du deinen Schutz nicht an eine geänderte Wohnfläche oder einen veränderten Hausratwert an, riskierst du eine Unterversicherung.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich die neue Wohnung melden?
Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Umzugs dem Versicherer anzuzeigen – zusammen mit der neuen Wohnfläche in Quadratmetern.
Welche Angaben muss ich bei der Anzeige machen?
Anzugeben ist die neue Wohnfläche in Quadratmetern.
Was gilt, wenn für die alte Wohnung besondere Sicherungen vereinbart waren?
Dann ist dem Versicherer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sind (siehe Modul Gefahrerhöhung).
Was passiert, wenn ich den Versicherungsschutz nicht anpasse?
Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.