Bei der Hausratversicherung der Janitos Versicherung bleibt der Versicherungsschutz nach dem Auszug aus einer gemeinsamen Ehewohnung zeitlich befristet für die alte und die neue Wohnung bestehen. Wie lange dieser Übergangsschutz gilt und wann er endet, hängt davon ab, wer Versicherungsnehmer ist und wer auszieht.
In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt folgendes für die Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung:
- Zieht bei einer Trennung von Ehegatten der Versicherungsnehmer aus der Ehewohnung aus und bleibt der Ehegatte in der bisherigen Ehewohnung zurück, so gelten als Versicherungsort (siehe Abschnitt A 6.3) die neue Wohnung des Versicherungsnehmers und die bisherige Ehewohnung. Dies gilt bis zu einer Änderung des Versicherungsvertrages, längstens bis zum Ablauf von drei Monaten nach der nächsten, auf den Auszug des Versicherungsnehmers folgenden Prämienfälligkeit. Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in der neuen Wohnung des Versicherungsnehmers.
- Sind beide Ehegatten Versicherungsnehmer und zieht bei einer Trennung von Ehegatten einer der Ehegatten aus der Ehewohnung aus, so sind Versicherungsort (siehe Modul Versicherungsort) die bisherige Ehewohnung und die neue Wohnung des ausziehenden Ehegatten. Dies gilt bis zu einer Änderung des Versicherungsvertrages, längstens bis zum Ablauf von drei Monaten nach der nächsten, auf den Auszug des Ehegatten folgenden Prämienfälligkeit. Danach erlischt der Versicherungsschutz für die neue Wohnung.
- Ziehen beide Ehegatten in neue Wohnungen, so gilt 11.6.2 entsprechend. Nach Ablauf der Frist von drei Monaten nach der nächsten, auf den Auszug der Ehegatten folgenden Prämienfälligkeit erlischt der Versicherungsschutz für beide neuen Wohnungen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich Ehegatten trennen und einer oder beide ausziehen, endet der Versicherungsschutz für die Wohnungen nicht sofort. Für eine Übergangszeit sind sowohl die bisherige Ehewohnung als auch die neue Wohnung mitversichert. Diese Übergangszeit läuft bis zu einer Vertragsänderung, längstens aber drei Monate über die nächste Prämienfälligkeit nach dem Auszug hinaus. Danach richtet sich der weitere Schutz danach, wer Versicherungsnehmer ist und wer ausgezogen ist.
Häufige Fragen
Ist meine neue Wohnung nach dem Auszug sofort mitversichert?
Ja. Für eine Übergangszeit gelten sowohl die bisherige Ehewohnung als auch die neue Wohnung als Versicherungsort. Dies gilt bis zu einer Änderung des Versicherungsvertrages, längstens bis zum Ablauf von drei Monaten nach der nächsten, auf den Auszug folgenden Prämienfälligkeit.
Wie lange dauert der Übergangsschutz für beide Wohnungen?
Er gilt bis zu einer Änderung des Versicherungsvertrages, längstens bis zum Ablauf von drei Monaten nach der nächsten, auf den Auszug folgenden Prämienfälligkeit.
Was passiert, wenn ich als Versicherungsnehmer auszog und mein Ehegatte in der Ehewohnung bleibt?
Nach Ablauf der Frist besteht Versicherungsschutz nur noch in der neuen Wohnung des Versicherungsnehmers.
Was gilt, wenn beide Ehegatten Versicherungsnehmer sind und einer auszieht?
Versicherungsort sind die bisherige Ehewohnung und die neue Wohnung des ausziehenden Ehegatten. Nach Ablauf der Frist erlischt der Versicherungsschutz für die neue Wohnung.
Was passiert, wenn beide Ehegatten in neue Wohnungen ziehen?
Dann gilt 11.6.2 entsprechend. Nach Ablauf der Frist von drei Monaten nach der nächsten, auf den Auszug der Ehegatten folgenden Prämienfälligkeit erlischt der Versicherungsschutz für beide neuen Wohnungen.
Dokumentenversion: 2024.07