In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung wird die Entschädigung verzinst, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach Schadenmeldung geleistet wird – erfahre, ab wann Zinsen anfallen, wie hoch der Zinssatz ausfällt und wann die Zinsen fällig werden.
Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
- Die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – seit Anzeige des Schadens zu verzinsen.
- Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 247 BGB), mindestens jedoch bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
- Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Was bedeutet das konkret?
Wird die Entschädigung nicht schon innerhalb eines Monats nach der Schadenmeldung ausgezahlt, kommen ab dem Zeitpunkt der Schadenanzeige Zinsen hinzu. Diese Zinsen orientieren sich am gesetzlichen Basiszinssatz, bewegen sich aber innerhalb einer festgelegten Unter- und Obergrenze. Ausgezahlt werden sie gemeinsam mit der eigentlichen Entschädigung.
Häufige Fragen
Ab wann wird die Entschädigung verzinst?
Die Entschädigung wird seit Anzeige des Schadens verzinst, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird.
Wie hoch ist der Zinssatz?
Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 247 BGB), mindestens jedoch bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
Wann werden die Zinsen ausgezahlt?
Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Kann eine weitergehende Zinspflicht bestehen?
Ja, die Regelung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht.