Wer in der Hausratversicherung der Janitos Versicherung die Obliegenheit aus Nr. 16.1 verletzt, muss mit Konsequenzen rechnen: Unter bestimmten Voraussetzungen darf der Versicherer kündigen oder die Leistung ganz oder teilweise verweigern. Was das im Detail bedeutet, erfahren Sie hier.
Verletzt der Versicherungsnehmer die in Nr. 16.1 genannte Obliegenheit, ist der Versicherer unter den in Abschnitt B 8.1.2 und 8.3 beschriebenen Voraussetzungen berechtigt:
- zur Kündigung
- oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei zu sein
Was bedeutet das konkret?
Als Versicherungsnehmer haben Sie bestimmte Pflichten (Obliegenheiten). Halten Sie diese nicht ein, kann das Folgen haben: Der Versicherer kann den Vertrag kündigen oder muss unter bestimmten Voraussetzungen im Schadenfall nicht oder nur teilweise zahlen. Die genauen Bedingungen dafür stehen in den entsprechenden Abschnitten der Versicherungsbedingungen.
Häufige Fragen
Welche Folgen hat eine Obliegenheitsverletzung?
Verletzt der Versicherungsnehmer die in Nr. 16.1 genannte Obliegenheit, ist der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Wo sind die Voraussetzungen für diese Folgen geregelt?
Die Voraussetzungen sind in Abschnitt B 8.1.2 und 8.3 beschrieben.
Kann der Versicherer bei einer Obliegenheitsverletzung kündigen?
Ja, unter den in Abschnitt B 8.1.2 und 8.3 beschriebenen Voraussetzungen ist der Versicherer zur Kündigung berechtigt.
Entfällt die Leistung bei einer Obliegenheitsverletzung vollständig?
Der Versicherer kann unter den genannten Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein. Das hängt von den in Abschnitt B 8.1.2 und 8.3 beschriebenen Voraussetzungen ab.