Bei der Hausratversicherung der Janitos Versicherung ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen – und das unabhängig von einem Widerrufsrecht. Wann der Schutz beginnt und was bei Abweichungen zwischen Antrag und Versicherungsschein gilt, erfahren Sie hier.
Die erste oder einmalige Prämie ist – unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts – unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem in Satz 1 oder 2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Was bedeutet das konkret?
Die erste beziehungsweise einmalige Prämie sollten Sie zügig nach dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn begleichen. Zahlen Sie nicht rechtzeitig, greift der Versicherungsschutz erst ab dem Zeitpunkt, zu dem die Zahlung erfolgt ist. Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen ab, haben Sie mehr Zeit für die Zahlung.
Häufige Fragen
Wann ist die erste oder einmalige Prämie zu zahlen?
Sie ist – unabhängig vom Bestehen eines Widerrufrechts – unverzüglich nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen.
Was gilt, wenn der Versicherungsbeginn vor dem Vertragsschluss liegt?
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig zahle?
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist.
Was gilt, wenn der Versicherungsschein vom Antrag abweicht?
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.