Bei der Hausratversicherung der Janitos Versicherung darf der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, wenn die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig gezahlt wird – solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Ausgeschlossen ist der Rücktritt jedoch, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 4.1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht bis zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt, kann sich der Versicherer vom Vertrag lösen, solange die Zahlung noch aussteht. Dieses Rücktrittsrecht entfällt, wenn Sie die ausgebliebene Zahlung nicht selbst zu verantworten haben.
Häufige Fragen
Wann kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten?
Wenn die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 4.1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird, kann der Versicherer zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Wie lange besteht das Rücktrittsrecht?
Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Wann ist der Rücktritt ausgeschlossen?
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Für welche Prämie gilt diese Regelung?
Die Regelung betrifft die erste oder einmalige Prämie, die nicht zum maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wurde.