Bei der Hausratversicherung der Janitos Versicherung kann der Versicherer nach nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie in Textform mahnen und eine Frist von mindestens zwei Wochen setzen. Erfahren Sie, wann Leistungsfreiheit eintritt und wann eine fristlose Kündigung möglich ist.
Mahnung bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie:
- Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung).
Wirksamkeit der Mahnung:
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.
Leistungsfreiheit:
- Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kündigungsrecht:
- Der Versicherer kann nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Was bedeutet das konkret?
Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer schriftlich zur Zahlung auffordern und dafür eine Frist von mindestens zwei Wochen einräumen. Diese Mahnung ist nur gültig, wenn die offenen Beträge einzeln aufgeführt sind und auf die möglichen Folgen hingewiesen wird. Bleibt die Zahlung nach Fristablauf aus, kann der Versicherer im Schadenfall leistungsfrei sein und den Vertrag sofort kündigen.
Häufige Fragen
Welche Frist muss der Versicherer bei der Mahnung setzen?
Der Versicherer bestimmt eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung.
In welcher Form erfolgt die Mahnung?
Die Zahlungsaufforderung erfolgt in Textform, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief, auf Kosten des Versicherungsnehmers.
Wann ist die Mahnung wirksam?
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – hinweist.
Wann ist der Versicherer von der Leistung frei?
Tritt nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der Prämie, Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kann der Vertrag ohne Frist gekündigt werden?
Ja. Nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist.
Dokumentenversion: 2024.07