Wenn in der Hausratversicherung der Janitos Versicherung eine Mehrfachversicherung entstanden ist, können Versicherungsnehmer unter bestimmten Voraussetzungen die Aufhebung des späteren Vertrags oder eine Herabsetzung der Versicherungssumme samt Prämienanpassung verlangen – auch dann, wenn der Versicherungswert nachträglich gesunken ist.
In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt Folgendes für die Beseitigung der Mehrfachversicherung:
- Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist.
Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung der Prämie werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
- Die Regelungen nach 11.4.1 sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Prämien verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn dieselben Sachen versehentlich bei mehreren Verträgen gleichzeitig versichert sind, spricht man von einer Mehrfachversicherung. Wer eine solche Doppelversicherung nicht kannte, kann verlangen, dass der später abgeschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme entsprechend gesenkt und die Prämie angepasst wird. Diese Möglichkeit besteht auch, wenn die Doppelversicherung erst dadurch entstanden ist, dass der Wert des versicherten Hausrats später gesunken ist.
Häufige Fragen
Was kann ich verlangen, wenn ich von der Mehrfachversicherung nichts wusste?
Haben Sie den Vertrag ohne Kenntnis der Mehrfachversicherung geschlossen, können Sie verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist.
Ab wann wird die Aufhebung oder Herabsetzung wirksam?
Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und die Anpassung der Prämie werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
Gilt die Regelung auch, wenn der Versicherungswert nachträglich gesunken ist?
Ja. Die Regelungen sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist.
Was gilt, wenn die Verträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen wurden?
Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Prämien verlangen.