Wer bei der Janitos Versicherung seine Hausratversicherung unter der Anschrift des Gewerbebetriebs abgeschlossen hat, muss die Verlegung der gewerblichen Niederlassung beachten – hier greifen bei einer Nichtanzeige besondere Regelungen entsprechend Nr. 17.2.
Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 17.2 entsprechend Anwendung.
Was bedeutet das konkret?
Wurde die Hausratversicherung unter der Adresse des Gewerbebetriebs abgeschlossen und wird diese gewerbliche Niederlassung später verlegt, gelten dafür sinngemäß dieselben Regeln wie bei Nr. 17.2. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe; maßgeblich ist der Wortlaut der Bedingungen.
Häufige Fragen
Wann gilt diese Regelung?
Sie gilt, wenn der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen hat.
Was passiert bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung?
Bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung finden die Bestimmungen nach Nr. 17.2 entsprechend Anwendung.
Welche Bestimmungen kommen dann zur Anwendung?
Es kommen die Bestimmungen nach Nr. 17.2 entsprechend zur Anwendung.
Betrifft diese Regelung jeden Vertrag?
Nein, sie betrifft die Fälle, in denen die Versicherung unter der Anschrift des Gewerbebetriebs abgeschlossen wurde. Weitere Einzelheiten hängen vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.
Dokumentenversion: 2024.07