In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, Zahlungen des Versicherungsnehmers rund um Vermittlung und Vertragsabschluss anzunehmen. Erfahren Sie außerdem, wann Beschränkungen dieser Vollmacht wirken und welche Verjährungsfristen für Ansprüche aus dem Vertrag gelten.
Bevollmächtigung des Versicherungsvertreters:
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet, anzunehmen.
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Verjährung der Ansprüche:
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen Anmeldung und Zugang der in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller nicht mit.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf grundsätzlich Zahlungen entgegennehmen, die im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss des Vertrags stehen. Eine Einschränkung dieser Befugnis wirkt gegenüber dem Versicherungsnehmer nur dann, wenn er sie kannte oder grob fahrlässig nicht kannte. Zusätzlich gilt für Ansprüche aus dem Vertrag eine dreijährige Verjährungsfrist, deren Lauf sich unter bestimmten Umständen verschieben kann.
Häufige Fragen
Darf der Versicherungsvertreter Zahlungen annehmen?
Ja. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Wann wirkt eine Beschränkung dieser Vollmacht?
Eine Beschränkung muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Wie lange dauert die Verjährung der Ansprüche?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Wann beginnt die Verjährung?
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Wie wirkt sich eine Anspruchsanmeldung auf die Frist aus?
Ist ein Anspruch beim Versicherer angemeldet worden, zählt der Zeitraum zwischen Anmeldung und Zugang der in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller nicht mit.