Bei der Hausratversicherung der Janitos Versicherung verzichtet der Versicherer auf einen Abzug wegen Unterversicherung, wenn Wohnfläche und Versicherungssumme bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Erfahren Sie, welche Bedingungen gelten und was bei einem Wohnungswechsel passiert.
Der Versicherer nimmt bei der Entschädigung keinen Abzug wegen Unterversicherung vor (Unterversicherungsverzicht), wenn:
- (1) bei Eintritt des Versicherungsfalles die Wohnfläche der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche entspricht und
- (2) die vereinbarte Versicherungssumme den vom Versicherer für die Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichtes vorgegebenen Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche, multipliziert mit der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche, nicht unterschreitet. Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn bei Objekten 650,00 Euro Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche vereinbart sind und
- (3) nicht ein weiterer Hausratversicherungsvertrag für denselben Versicherungsort ohne Unterversicherungsverzicht besteht.
Wohnungswechsel:
Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht ein bisher vereinbarter Unterversicherungsverzicht auf die neue Wohnung über.
Sind die Voraussetzungen für die Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichts für die neue Wohnung nicht mehr erfüllt (z. B. bei einer Vergrößerung der Wohnfläche), gilt der Unterversicherungsverzicht bis zur Anpassung des Vertrages an die Voraussetzung, längstens jedoch bis zu zwei Monaten nach Umzugsbeginn.
Was bedeutet das konkret?
Der Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass Ihnen im Schadenfall keine Kürzung der Entschädigung droht, weil die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt wäre – vorausgesetzt, Wohnfläche und Versicherungssumme stimmen mit den vereinbarten Werten überein und es besteht kein weiterer Vertrag ohne diesen Verzicht. Ziehen Sie um, wird dieser Schutz mitgenommen; bei geänderten Voraussetzungen bleibt Ihnen eine Übergangszeit, um den Vertrag anzupassen.
Häufige Fragen
Wann verzichtet der Versicherer auf den Unterversicherungsabzug?
Der Versicherer nimmt keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, wenn die Wohnfläche der im Versicherungsschein genannten entspricht, die vereinbarte Versicherungssumme den vorgegebenen Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche nicht unterschreitet und kein weiterer Hausratversicherungsvertrag für denselben Versicherungsort ohne Unterversicherungsverzicht besteht.
Welche Versicherungssumme pro Quadratmeter muss vereinbart sein?
Die Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei Objekten 650,00 Euro Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche vereinbart sind.
Bleibt der Unterversicherungsverzicht beim Umzug erhalten?
Ja. Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht ein bisher vereinbarter Unterversicherungsverzicht auf die neue Wohnung über.
Was gilt, wenn nach dem Umzug die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind?
Sind die Voraussetzungen für die neue Wohnung nicht mehr erfüllt (z. B. bei einer Vergrößerung der Wohnfläche), gilt der Unterversicherungsverzicht bis zur Anpassung des Vertrages an die Voraussetzung, längstens jedoch bis zu zwei Monaten nach Umzugsbeginn.