Bei einem Umzug in der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gelten die Tarifbestimmungen der neuen Wohnung – steigt dadurch die Prämie oder der Selbstbehalt, haben Sie ein Kündigungsrecht mit klaren Fristen und Formvorgaben.
Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers.
Kündigungsrecht bei Erhöhung:
Bei einer Erhöhung der Prämie aufgrund veränderter Prämiensätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen.
- Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen.
- Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam.
- Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären.
Prämie bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer:
Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer die Prämie nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchen.
Was bedeutet das konkret?
Ziehen Sie um, richtet sich Ihr Vertrag nach den Tarifbestimmungen, die am neuen Wohnort gelten. Wird dadurch Ihre Prämie höher oder steigt Ihr Selbstbehalt, dürfen Sie den Vertrag kündigen. Dafür haben Sie nach Erhalt der Mitteilung einen Monat Zeit, und die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigen Sie, zahlen Sie nur die bisherige Prämie anteilig bis zum Wirksamwerden der Kündigung.
Häufige Fragen
Welche Tarifbestimmungen gelten nach einem Umzug?
Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers.
Wann darf ich den Vertrag kündigen?
Bei einer Erhöhung der Prämie aufgrund veränderter Prämiensätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen und wird einen Monat nach Zugang wirksam.
In welcher Form muss ich kündigen?
Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Was zahle ich bei einer Kündigung an Prämie?
Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer die Prämie nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchen.