Die Hausratversicherung der Janitos Versicherung legt genau fest, was als versicherte Wertsachen gilt – von Bargeld über Schmuck und Edelsteine bis zu Antiquitäten – und welche Anforderungen ein Wertschutzschrank erfüllen muss.
Versicherte Wertsachen (siehe Abschnitt A 6.2.2) sind:
- (1) Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte);
- (2) Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- (3) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin;
- (4) Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken) sowie nicht in 13.1.1 (4) genannte Sachen aus Silber;
- (5) Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Wertschutzschränke im Sinne von Nr. 13.2.2 sind Sicherheitsbehältnisse, die:
- (1) durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind und
- (2) als freistehende Wertschutzschränke ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen oder bei geringerem Gewicht nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sind (Einmauerschrank).
Was bedeutet das konkret?
Die Bedingungen erklären, welche Gegenstände als Wertsachen behandelt werden und welche technischen Voraussetzungen ein Tresor erfüllen muss, um als anerkannter Wertschutzschrank zu gelten. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Was zählt zu den versicherten Wertsachen?
Dazu gehören Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin, außerdem Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände und bestimmte Sachen aus Silber sowie Antiquitäten.
Gelten Antiquitäten als Wertsachen?
Ja, Antiquitäten – also Sachen, die über 100 Jahre alt sind – zählen zu den Wertsachen, jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Wann gilt ein Behältnis als Wertschutzschrank?
Wenn es durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt ist und als freistehender Wertschutzschrank ein Mindestgewicht von 200 kg aufweist oder bei geringerem Gewicht nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert bzw. bündig in Wand oder Fußboden eingelassen ist.
Welches Mindestgewicht muss ein freistehender Wertschutzschrank haben?
Ein freistehender Wertschutzschrank muss ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen. Bei geringerem Gewicht ist eine fachmännische Verankerung nach Herstellervorschrift oder ein bündiges Einlassen in Wand oder Fußboden (Einmauerschrank) erforderlich.