In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gelten für Wertsachen besondere Entschädigungsgrenzen: standardmäßig 20 Prozent der Versicherungssumme je Versicherungsfall. Außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes gelten zusätzlich feste Höchstbeträge für Bargeld, Urkunden sowie Schmuck und weitere Wertgegenstände.
Für Entschädigungsgrenzen gilt Folgendes:
Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes (siehe Nr. 13.1.2) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf:
- EUR 1.000 für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt, höchstens auf den vereinbarten Betrag;
- EUR 2.500 insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, höchstens auf den vereinbarten Betrag;
- EUR 20.000 insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin, höchstens auf den vereinbarten Betrag.
Was bedeutet das konkret?
Für besonders wertvolle Gegenstände zahlt die Versicherung im Schadenfall nicht unbegrenzt. Grundsätzlich sind Wertsachen bis zu einem bestimmten Anteil der Versicherungssumme abgesichert. Sind sie nicht sicher in einem anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrank verwahrt, greifen zusätzlich feste Höchstbeträge – gestaffelt nach Art der Wertsache. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entschädigungsgrenze für Wertsachen?
Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Welche Grenze gilt für Bargeld außerhalb eines Wertschutzschrankes?
Für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf EUR 1.000 begrenzt, höchstens auf den vereinbarten Betrag. Ausgenommen sind Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt.
Bis zu welchem Betrag sind Schmuck und Sachen aus Gold und Platin abgesichert?
Für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin außerhalb eines Wertschutzschrankes gilt insgesamt eine Grenze von EUR 20.000 je Versicherungsfall, höchstens auf den vereinbarten Betrag.
Welche Grenze gilt für Urkunden und Wertpapiere?
Für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf insgesamt EUR 2.500 begrenzt, höchstens auf den vereinbarten Betrag.
Gelten die festen Höchstbeträge immer?
Die festen Höchstbeträge gelten für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes befunden haben.