Bei einem ersatzpflichtigen Schaden in der Hausratversicherung der Janitos Versicherung geht der Ersatzanspruch gegen einen Dritten auf den Versicherer über, sobald dieser den Schaden ersetzt – wobei der Übergang nie zum Nachteil des Versicherungsnehmers wirkt und bei häuslicher Gemeinschaft besondere Regeln gelten.
Übergang von Ersatzansprüchen:
- Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt.
- Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
- Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Ausnahme: Diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherer Ihren Schaden bezahlt, tritt er in Ihre Rechte gegenüber einem verantwortlichen Dritten ein und kann sich das Geld dort zurückholen. Für Sie darf dabei kein Nachteil entstehen. Lebt der Verursacher mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, verzichtet der Versicherer grundsätzlich auf diesen Anspruchsübergang – anders nur dann, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Ersatzanspruch gegen einen Dritten?
Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt.
Kann mir der Anspruchsübergang zum Nachteil werden?
Nein. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Was gilt, wenn der Verursacher mit mir in häuslicher Gemeinschaft lebt?
Richtet sich der Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden.
Gibt es bei häuslicher Gemeinschaft eine Ausnahme?
Ja. Der Übergang kann geltend gemacht werden, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.