Wann die Entschädigung in der Hausratversicherung der Janitos Versicherung fällig wird, hängt vom Abschluss der Prüfung ab – doch schon einen Monat nach der Schadenmeldung lässt sich eine Abschlagszahlung des Mindestbetrags beanspruchen.
Fälligkeit der Entschädigung:
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind.
Abschlagszahlung:
Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Was bedeutet das konkret?
Die Auszahlung erfolgt, sobald der Versicherer geklärt hat, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht. Zieht sich diese Prüfung länger hin, muss man nicht komplett auf Geld warten: Einen Monat nach der Schadenmeldung lässt sich bereits eine Abschlagszahlung in Höhe des Betrags verlangen, der nach den Umständen mindestens fällig ist.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung fällig?
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind.
Kann ich vor der endgültigen Auszahlung schon Geld erhalten?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens eine Abschlagszahlung beanspruchen.
Wie hoch ist die Abschlagszahlung?
Die Abschlagszahlung umfasst den Betrag, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Ab wann kann ich die Abschlagszahlung verlangen?
Frühestens einen Monat nach Meldung des Schadens.