Wer seinen Hausrat bei der Janitos Versicherung und zugleich bei einem weiteren Anbieter gegen dieselbe Gefahr absichert, muss die zusätzliche Versicherung unverzüglich melden – inklusive Name des anderen Versicherers und Umfang des Schutzes. Was dabei genau anzugeben ist, erfahren Sie hier.
Anzeigepflicht bei Mehrfachversicherung:
Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen.
In der Mitteilung sind anzugeben:
- der andere Versicherer
- der Versicherungsumfang
Was bedeutet das konkret?
Haben Sie Ihren Hausrat gegen dieselbe Gefahr auch bei einem anderen Versicherer abgesichert, müssen Sie das der Janitos Versicherung ohne schuldhaftes Zögern mitteilen. Dabei geben Sie an, um welchen anderen Versicherer es sich handelt und wie umfangreich der dortige Schutz ist.
Häufige Fragen
Wann muss ich eine weitere Versicherung melden?
Wenn Sie bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert haben, müssen Sie die andere Versicherung unverzüglich mitteilen.
Welche Angaben muss die Mitteilung enthalten?
In der Mitteilung sind der andere Versicherer und der Versicherungsumfang anzugeben.
Wie schnell muss die Mitteilung erfolgen?
Die andere Versicherung ist dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen.