In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung kann der Versicherungsnehmer den Vertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten abschließen – doch die Rechte aus dem Vertrag stehen ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu, nicht dem Versicherten.
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen.
Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer und nicht auch dem Versicherten zu. Das gilt auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Vertrag für eine andere Person abgeschlossen, bleibt allein der Versicherungsnehmer derjenige, der die vertraglichen Rechte wahrnehmen darf. Der Versicherte ist zwar durch den Vertrag geschützt, kann diese Rechte aber selbst nicht ausüben – selbst dann nicht, wenn er den Versicherungsschein in Händen hält.
Häufige Fragen
Kann ich einen Vertrag für eine andere Person abschließen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen.
Wer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben?
Die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer und nicht auch dem Versicherten zu.
Ändert sich etwas, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt?
Nein. Auch wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt, steht die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag weiterhin nur dem Versicherungsnehmer zu.
Inhalte aus: Dokumentenversion: 2024.07