Bei der Hausratversicherung der Janitos Versicherung ist für Klagen gegen den Versicherungsnehmer aus dem Versicherungsvertrag oder der Vermittlung dessen Wohnsitzgericht zuständig. Erfahren Sie, welche Regeln zu Gerichtsstand, deutschem Recht und geltenden Sanktionen gelten.
Örtliche Zuständigkeit bei Klagen gegen den Versicherungsnehmer:
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Betriebliche Versicherung:
Soweit es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung handelt, kann der Versicherer seine Ansprüche auch bei dem für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständigen Gericht geltend machen.
Anzuwendendes Recht:
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Sanktionen und Embargos:
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika in Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Wird der Versicherungsnehmer verklagt, findet das Verfahren in der Regel an seinem eigenen Wohnort statt. Handelt es sich um eine betriebliche Versicherung, kann der Versicherer auch am Ort des Betriebs klagen. Für den Vertrag gilt deutsches Recht. Versicherungsschutz besteht zudem nur, soweit ihm keine geltenden Sanktionen oder Embargos entgegenstehen.
Häufige Fragen
Welches Gericht ist bei einer Klage gegen den Versicherungsnehmer zuständig?
Ausschließlich das Gericht, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. Fehlt ein Wohnsitz, zählt der gewöhnliche Aufenthalt.
Was gilt bei einer betrieblichen Versicherung?
Bei einer betrieblichen Versicherung kann der Versicherer seine Ansprüche auch bei dem Gericht geltend machen, das für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständig ist.
Welches Recht gilt für den Vertrag?
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Können Sanktionen den Versicherungsschutz einschränken?
Ja. Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange dem keine direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für entsprechende Sanktionen der Vereinigten Staaten von Amerika in Hinblick auf den Iran, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Dokumentenversion: 2024.07