Bei der Hausratversicherung der Janitos Versicherung greift der Schutz bei Einbruchdiebstahl nur, wenn die in Abschnitt A 3.2 der Bedingungen genannten Voraussetzungen erfüllt sind – hier erfahren Sie, worauf es beim Versicherungsschutz gegen Einbruchdiebstahl ankommt.
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die in Abschnitt A 3.2 genannten Voraussetzungen erfüllt sein.
Was bedeutet das konkret?
Ein Einbruchdiebstahl ist über die Hausratversicherung nur dann abgedeckt, wenn die dafür festgelegten Voraussetzungen vorliegen. Diese sind im Abschnitt A 3.2 der Versicherungsbedingungen beschrieben. Ob ein Schaden erstattet wird, richtet sich also danach, ob diese Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Einbruchdiebstahl mitversichert?
Ja, Schäden durch Einbruchdiebstahl sind grundsätzlich versichert, sofern die in Abschnitt A 3.2 genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Voraussetzungen müssen für einen Einbruchdiebstahl erfüllt sein?
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die in Abschnitt A 3.2 genannten Voraussetzungen erfüllt sein.
Wo finde ich die genauen Voraussetzungen zum Einbruchdiebstahl?
Die maßgeblichen Voraussetzungen sind in Abschnitt A 3.2 der Bedingungen beschrieben.