Bei der Hausratversicherung der Janitos Versicherung übermittelt der Sachverständige seine Feststellungen beiden Parteien gleichzeitig – und bei Abweichungen entscheidet der Obmann. Erfahren Sie, wann Feststellungen verbindlich sind und was bei unverbindlichen Ergebnissen gilt.
Der Sachverständige übermittelt seine Feststellungen beiden Parteien gleichzeitig. Weichen die Feststellungen der Sachverständigen voneinander ab, so übergibt der Versicherer sie unverzüglich dem Obmann. Dieser entscheidet über die streitig gebliebenen Punkte innerhalb der durch die Feststellungen der Sachverständigen gezogenen Grenzen und übermittelt seine Entscheidung beiden Parteien gleichzeitig.
Verbindlichkeit der Feststellungen:
Die Feststellungen der Sachverständigen oder des Obmannes sind für die Vertragsparteien verbindlich, wenn nicht nachgewiesen wird, dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen. Aufgrund dieser verbindlichen Feststellungen berechnet der Versicherer die Entschädigung.
Unverbindliche Feststellungen:
Im Falle unverbindlicher Feststellungen erfolgen diese durch gerichtliche Entscheidung. Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen die Feststellung nicht treffen können oder wollen oder sie verzögern.
Was bedeutet das konkret?
Nach der Begutachtung informiert der Sachverständige beide Seiten zeitgleich über sein Ergebnis. Sind sich die Sachverständigen uneinig, entscheidet ein Obmann über die offenen Streitpunkte – allerdings nur innerhalb des Rahmens, den die Sachverständigen vorgegeben haben. Ein solches Ergebnis gilt grundsätzlich für beide Vertragsparteien, sofern niemand nachweist, dass es deutlich von der tatsächlichen Lage abweicht. Kommt kein verbindliches Ergebnis zustande, klärt ein Gericht die Feststellung.
Häufige Fragen
Wie erhalten die Parteien die Feststellungen des Sachverständigen?
Der Sachverständige übermittelt seine Feststellungen beiden Parteien gleichzeitig.
Was passiert, wenn die Feststellungen der Sachverständigen voneinander abweichen?
Der Versicherer übergibt sie unverzüglich dem Obmann. Dieser entscheidet über die streitig gebliebenen Punkte innerhalb der durch die Feststellungen der Sachverständigen gezogenen Grenzen und übermittelt seine Entscheidung beiden Parteien gleichzeitig.
Wann sind die Feststellungen verbindlich?
Die Feststellungen der Sachverständigen oder des Obmannes sind für die Vertragsparteien verbindlich, wenn nicht nachgewiesen wird, dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen. Auf dieser Grundlage berechnet der Versicherer die Entschädigung.
Was gilt bei unverbindlichen Feststellungen?
Im Falle unverbindlicher Feststellungen erfolgen diese durch gerichtliche Entscheidung. Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen die Feststellung nicht treffen können oder wollen oder sie verzögern.