Bei der Hausratversicherung der Janitos Versicherung trägt im Sachverständigenverfahren grundsätzlich jede Partei die Kosten ihres eigenen Sachverständigen, während die Kosten des Obmannes von beiden Parteien jeweils zur Hälfte getragen werden – sofern nichts anderes vereinbart ist.
In der Hausratversicherung gilt folgendes für Kosten:
- Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen.
- Die Kosten des Obmannes tragen beide Parteien je zur Hälfte.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Sachverständigenverfahren durchgeführt, kommt jede Seite in der Regel selbst für den von ihr beauftragten Sachverständigen auf. Für den Obmann, der zwischen den Sachverständigen vermittelt, teilen sich beide Seiten die Kosten gleichmäßig. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.
Häufige Fragen
Wer trägt die Kosten des eigenen Sachverständigen?
Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen.
Wie werden die Kosten des Obmannes verteilt?
Die Kosten des Obmannes tragen beide Parteien je zur Hälfte.
Kann von dieser Kostenverteilung abgewichen werden?
Ja, die genannte Regelung gilt nur, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Dokumentenversion: 2024.07