Bei der Hausratversicherung der Janitos Versicherung können Sie für beschädigte, aber wiederbeschaffte Sachen die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten verlangen oder behalten – auch wenn die Sachen bei Ihnen verbleiben.
Sind wiederbeschaffte Sachen beschädigt worden, so kann der Versicherungsnehmer die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten auch dann verlangen oder behalten, wenn die Sachen in den Fällen von Nr. 18.2 oder 18.3 bei ihm verbleiben.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine wiederbeschaffte Sache beschädigt ist, muss diese nicht zwingend abgegeben werden. Sie dürfen die beschädigte Sache behalten und trotzdem die Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten geltend machen – nach den Bedingungen für die genannten Fälle. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was gilt bei beschädigten wiederbeschafften Sachen?
Der Versicherungsnehmer kann die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten verlangen oder behalten, wenn wiederbeschaffte Sachen beschädigt worden sind.
Muss ich die beschädigte Sache abgeben?
Nein. In den Fällen von Nr. 18.2 oder 18.3 kann die Sache beim Versicherungsnehmer verbleiben, und die Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten kann trotzdem verlangt oder behalten werden.
In welcher Höhe erfolgt die Entschädigung?
Die Entschädigung erfolgt in Höhe der Reparaturkosten nach den Bedingungen.
Wann greift diese Regelung?
Sie greift, wenn wiederbeschaffte Sachen beschädigt worden sind und in den Fällen von Nr. 18.2 oder 18.3 beim Versicherungsnehmer verbleiben.
Inhalte aus: Dokumentenversion: 2024.07