In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt eine wiedererlangte Sache bereits dann als zurückerlangt, wenn der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, sich den Besitz erneut zu verschaffen. Was diese Gleichstellung des Besitzes konkret bedeutet, erfahren Sie hier.
Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, sich den Besitz wieder zu verschaffen.
Was bedeutet das konkret?
Für die Frage, ob eine Sache als zurückerlangt gilt, kommt es nicht zwingend darauf an, dass der Versicherungsnehmer sie tatsächlich wieder in Händen hält. Es genügt, wenn er die Möglichkeit hat, sich den Besitz erneut zu verschaffen. Diese Situation wird dem tatsächlichen Besitz gleichgestellt.
Häufige Fragen
Wann gilt eine Sache als zurückerlangt?
Eine Sache gilt als zurückerlangt, wenn der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, sich den Besitz wieder zu verschaffen. Dies steht dem tatsächlichen Besitz gleich.
Muss ich die Sache tatsächlich wieder in Besitz haben?
Nein. Es reicht bereits aus, dass Sie die Möglichkeit haben, sich den Besitz wieder zu verschaffen. Diese Möglichkeit wird dem tatsächlichen Besitz gleichgestellt.
Wen betrifft diese Regelung zur Gleichstellung?
Die Regelung betrifft den Versicherungsnehmer der Hausratversicherung der Janitos Versicherung.