Wenn in der Hausratversicherung der Janitos Versicherung entwendete und später zurückerlangte Sachen dem Versicherer zur Verfügung zu stellen sind, muss der Versicherungsnehmer Besitz, Eigentum und alle sonstigen Rechte an diesen Sachen auf den Versicherer übertragen.
Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese Sachen zustehen.
Was bedeutet das konkret?
Muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer Sachen zur Verfügung stellen, die er zurückerlangt hat, dann gehen die damit verbundenen Rechte auf den Versicherer über. Konkret sind das der Besitz, das Eigentum und alle weiteren Rechte, die dem Versicherungsnehmer an diesen Sachen zustehen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Rechte muss ich bei zurückerlangten Sachen übertragen?
Zu übertragen sind der Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte, die dem Versicherungsnehmer mit Bezug auf diese Sachen zustehen.
Wann greift die Übertragung der Rechte?
Sie greift dann, wenn der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen hat.
An wen werden die Rechte übertragen?
Die Rechte werden auf den Versicherer übertragen.
Um welche Sachen geht es dabei?
Es geht um zurückerlangte Sachen, die der Versicherungsnehmer dem Versicherer zur Verfügung zu stellen hat.