In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung darf der Versicherer die Rechte zur Vertragsänderung, zum Rücktritt und zur Kündigung nur ausüben, wenn er den Versicherungsnehmer zuvor durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat.
Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 1.2.1), zum Rücktritt (Nr. 1.2.2) und zur Kündigung (Nr. 1.2.3) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Zulässige Formen der Mitteilung in Textform:
- Telefax
- Brief
Was bedeutet das konkret?
Bevor der Versicherer wegen einer verletzten Anzeigepflicht den Vertrag ändern, davon zurücktreten oder ihn kündigen kann, muss er den Versicherungsnehmer vorher ausdrücklich informieren. Dieser Hinweis auf die möglichen Folgen muss in einer nachvollziehbaren Textform erfolgen – etwa per E-Mail, Telefax oder Brief. Ohne diesen gesonderten Hinweis kann der Versicherer die genannten Rechte nicht geltend machen.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer den Vertrag ändern, zurücktreten oder kündigen?
Diese Rechte stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
In welcher Form muss der Hinweis erfolgen?
Der Hinweis muss durch eine gesonderte Mitteilung in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Auf welche Rechte bezieht sich der Rechtsfolgenhinweis?
Er bezieht sich auf die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 1.2.1), zum Rücktritt (Nr. 1.2.2) und zur Kündigung (Nr. 1.2.3).
Was passiert ohne den gesonderten Hinweis?
Ohne den gesonderten Hinweis in Textform auf die Folgen der Anzeigepflichtverletzung stehen dem Versicherer die Rechte zur Vertragsänderung, zum Rücktritt und zur Kündigung nicht zu.