In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung erlöschen die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung, zum Rücktritt und zur Kündigung fünf Jahre nach Vertragsschluss – bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung der Anzeigepflicht sogar erst nach zehn Jahren.
Erlöschen der Rechte des Versicherers:
Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (Nr. 1.2.1), zum Rücktritt (Nr. 1.2.2) und zur Kündigung (Nr. 1.2.3) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind.
Die Frist beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
Was bedeutet das konkret?
Nach einer bestimmten Zeit kann sich der Versicherer nicht mehr auf sein Recht zur Vertragsänderung, zum Rücktritt oder zur Kündigung berufen. Grundsätzlich enden diese Rechte fünf Jahre nach Vertragsschluss. Wurde die Anzeigepflicht jedoch vorsätzlich oder arglistig verletzt, verlängert sich dieser Zeitraum auf zehn Jahre. Für Versicherungsfälle, die bereits vor Ablauf der Frist eingetreten sind, gilt das Erlöschen nicht.
Häufige Fragen
Nach welcher Frist erlöschen die Rechte des Versicherers?
Die Rechte zur Vertragsänderung, zum Rücktritt und zur Kündigung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss.
Wann gilt die verlängerte Frist von zehn Jahren?
Die Frist beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
Welche Rechte des Versicherers sind vom Erlöschen betroffen?
Betroffen sind die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 1.2.1), zum Rücktritt (Nr. 1.2.2) und zur Kündigung (Nr. 1.2.3).
Gilt das Erlöschen auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle?
Nein. Das Erlöschen gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf der Frist eingetreten sind.