Wer bei der Janitos Versicherung eine Hausratversicherung abschließt, erfährt hier, wie sich Prämie und Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und bei fehlendem versicherten Interesse verhalten – inklusive der geltenden Fristen und Prozentsätze.
Widerruf der Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen:
Übt der Versicherungsnehmer sein Recht aus, seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Belehrung über das Widerrufsrecht, über die Rechtsfolgen des Widerrufs und die zu zahlende Prämie hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich die für das erste Versicherungsjahr gezahlte Prämie zu erstatten; dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Rücktritt des Versicherers:
Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der Versicherungsnehmer Gefahrumstände, nach denen der Versicherer vor Vertragsannahme in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) gefragt hat, nicht angezeigt hat, so steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu.
Hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber den Rücktritt erklärt, so kann er vom Versicherungsnehmer eine Geschäftsgebühr verlangen. Diese beträgt 10 % der Jahresprämie für jeden angefangenen Monat ab dem beantragten Beginn des Versicherers, jedoch höchstens 40 % der Jahresprämie.
Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung:
Wird das Versicherungsverhältnis durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.
Fehlendes versichertes Interesse:
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung der Prämie verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Je nachdem, warum ein Vertrag endet oder nicht zustande kommt, wird unterschiedlich geregelt, wie viel Prämie beim Versicherer verbleibt und ob eine Geschäftsgebühr anfällt. Beim Widerruf erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen nur den Teil der Prämie zurück, der auf die Zeit nach dem Widerruf entfällt. Bei Rücktritt, Anfechtung oder fehlendem versicherten Interesse steht dem Versicherer die Prämie in der Regel bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu, teils zusätzlich eine Geschäftsgebühr. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie viel Prämie wird bei einem Widerruf erstattet?
Der Versicherer erstattet nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien – vorausgesetzt, es wurde ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt und der Versicherungsnehmer hat dem Beginn des Versicherungsschutzes vor Ende der Widerrufsfrist zugestimmt.
Was passiert, wenn die Belehrung über das Widerrufsrecht fehlt?
Ist die Belehrung unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich die für das erste Versicherungsjahr gezahlte Prämie zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Wie hoch ist die Geschäftsgebühr bei einem Rücktritt des Versicherers?
Die Geschäftsgebühr beträgt 10 % der Jahresprämie für jeden angefangenen Monat ab dem beantragten Beginn des Versicherers, jedoch höchstens 40 % der Jahresprämie.
Muss ich die Prämie zahlen, wenn das versicherte Interesse nicht besteht?
Nein, der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung der Prämie verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht oder nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Was gilt bei Anfechtung wegen arglistiger Täuschung?
Wird das Versicherungsverhältnis durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.
Dokumentenversion: 2024.07