In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung müssen vor Eintritt des Versicherungsfalles bestimmte Obliegenheiten erfüllt werden – etwa das Einhalten gesetzlicher, behördlicher und vertraglicher Sicherheitsvorschriften. Wer diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, riskiert die fristlose Kündigung des Vertrags. Erfahren Sie, welche Pflichten gelten und wann das Kündigungsrecht ausgeschlossen ist.
Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind:
- (1) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften;
- (2) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.
Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen.
Das Kündigungsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.
Was bedeutet das konkret?
Schon bevor überhaupt ein Schaden eintritt, gibt es Pflichten, die Sie als Versicherungsnehmer einhalten müssen. Dazu gehört, dass Sie sich an geltende Sicherheitsvorschriften halten – ob gesetzlich, behördlich oder im Vertrag vereinbart – sowie an alle weiteren vertraglich festgelegten Obliegenheiten. Halten Sie diese Pflichten absichtlich oder durch besondere Nachlässigkeit nicht ein, darf der Versicherer den Vertrag kurzfristig beenden. Können Sie jedoch nachweisen, dass Sie sich nichts vorzuwerfen haben, entfällt diese Kündigungsmöglichkeit.
Häufige Fragen
Welche Pflichten habe ich vor Eintritt des Versicherungsfalles?
Sie müssen alle gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften einhalten und alle sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten erfüllen.
Was passiert, wenn ich eine Obliegenheit verletze?
Verletzen Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit vor Eintritt des Versicherungsfalles, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen.
In welchem Zeitraum kann der Versicherer kündigen?
Der Versicherer kann innerhalb eines Monats kündigen, nachdem er von der Verletzung der Obliegenheit Kenntnis erlangt hat.
Wann ist das Kündigungsrecht ausgeschlossen?
Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.