In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung darf der Versicherungsnehmer nach Abgabe der Vertragserklärung keine Gefahrerhöhung ohne vorherige Zustimmung des Versicherers vornehmen oder durch Dritte gestatten – und muss eintretende Gefahrerhöhungen unverzüglich anzeigen.
Für die Pflichten des Versicherungsnehmers gilt Folgendes:
- Nach Abgabe seiner Vertragserklärung darf der Versicherungsnehmer ohne vorherige Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten.
- Erkennt der Versicherungsnehmer nachträglich, dass er ohne vorherige Zustimmung des Versicherers eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet hat, so muss er diese dem Versicherer unverzüglich anzeigen.
- Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe seiner Vertragserklärung unabhängig von seinem Willen eintritt, muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer unverzüglich anzeigen, nachdem er von ihr Kenntnis erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Sobald der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung abgegeben hat, soll er das Risiko nicht eigenmächtig erhöhen. Möchte er eine Veränderung vornehmen, die die Gefahr erhöht, braucht er vorher die Zustimmung des Versicherers. Bemerkt er später, dass er dies ohne Zustimmung getan oder erlaubt hat, oder tritt eine Gefahrerhöhung ohne sein Zutun ein, meldet er das dem Versicherer umgehend.
Häufige Fragen
Darf ich eine Gefahrerhöhung selbst vornehmen?
Nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung dürfen Sie ohne vorherige Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten.
Was muss ich tun, wenn ich nachträglich eine Gefahrerhöhung bemerke?
Erkennen Sie nachträglich, dass Sie ohne vorherige Zustimmung des Versicherers eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet haben, müssen Sie diese dem Versicherer unverzüglich anzeigen.
Was gilt bei einer Gefahrerhöhung, die ohne mein Zutun eintritt?
Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung unabhängig von Ihrem Willen eintritt, müssen Sie dem Versicherer unverzüglich anzeigen, nachdem Sie von ihr Kenntnis erlangt haben.
Wie schnell muss ich eine Gefahrerhöhung melden?
Die Anzeige an den Versicherer muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie von der Gefahrerhöhung Kenntnis erlangt haben.
Dokumentenversion: 2024.07