In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen – etwa zum Abschluss oder Widerruf, zum bestehenden Versicherungsverhältnis sowie zu Anzeige- und Informationspflichten.
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages;
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie als Versicherungsnehmer eine Erklärung abgeben – zum Beispiel zum Vertragsabschluss, zum Widerruf, zur Beendigung Ihres Vertrages oder im Rahmen Ihrer Anzeige- und Informationspflichten – darf der Versicherungsvertreter diese für die Janitos Versicherung entgegennehmen. Er gilt in diesen Fällen als bevollmächtigt, Ihre Erklärung anzunehmen.
Häufige Fragen
Wer nimmt meine Erklärungen als Versicherungsnehmer entgegen?
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen.
Für welche Erklärungen gilt diese Bevollmächtigung?
Sie gilt für Erklärungen betreffend den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages, ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Kann ich meinen Vertrag über den Versicherungsvertreter widerrufen?
Ja. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, eine Erklärung zum Widerruf eines Versicherungsvertrages entgegenzunehmen.
Gilt das auch für die Beendigung des Versicherungsverhältnisses?
Ja. Erklärungen zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung darf der Versicherungsvertreter entgegennehmen.