Bei der Hausratversicherung der Janitos Versicherung kann der Versicherungsnehmer nach einem Schaden verlangen, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird. Alternativ können Versicherer und Versicherungsnehmer ein solches Verfahren auch gemeinsam vereinbaren.
Der Versicherungsnehmer kann nach Eintritt des Versicherungsfalles verlangen, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird.
Ein solches Sachverständigenverfahren können Versicherer und Versicherungsnehmer auch gemeinsam vereinbaren.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Schaden Unklarheit über dessen Höhe besteht, gibt es die Möglichkeit, unabhängige Sachverständige den Schaden bewerten zu lassen. Diesen Weg kann der Versicherungsnehmer verlangen. Ebenso können beide Seiten – Versicherer und Versicherungsnehmer – ein solches Verfahren gemeinsam vereinbaren.
Häufige Fragen
Wer kann ein Sachverständigenverfahren verlangen?
Der Versicherungsnehmer kann nach Eintritt des Versicherungsfalles verlangen, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird.
Wann kann ein solches Verfahren eingeleitet werden?
Der Versicherungsnehmer kann es nach Eintritt des Versicherungsfalles verlangen.
Können Versicherer und Versicherungsnehmer das Verfahren gemeinsam festlegen?
Ja. Ein solches Sachverständigenverfahren können Versicherer und Versicherungsnehmer auch gemeinsam vereinbaren.
Wozu dient das Sachverständigenverfahren?
Es dient dazu, die Höhe des Schadens festzustellen.