In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung bleiben die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers auch dann bestehen, wenn ein Sachverständigenverfahren durchgeführt wird – die Pflichten werden dadurch nicht berührt.
Für die Obliegenheiten in der Hausratversicherung gilt Folgendes:
Durch das Sachverständigenverfahren werden die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers nicht berührt.
Was bedeutet das konkret?
Auch wenn zur Klärung eines Schadens ein Sachverständigenverfahren durchgeführt wird, bleiben die Pflichten des Versicherungsnehmers unverändert bestehen. Das Verfahren ändert nichts an den Obliegenheiten.
Häufige Fragen
Ändert ein Sachverständigenverfahren die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers?
Nein. Durch das Sachverständigenverfahren werden die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers nicht berührt.
Bleiben meine Pflichten während eines Sachverständigenverfahrens bestehen?
Ja, die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers bleiben trotz des Sachverständigenverfahrens bestehen.
Für welche Versicherung gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt für die Hausratversicherung der Janitos Versicherung.