In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung besteht in der kalten Jahreszeit eine besondere Obliegenheit: Wer sein Zuhause vor Frostschäden schützen will, muss die Wohnung beheizen und kontrollieren – oder wasserführende Anlagen absperren und entleeren.
Vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheit:
Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheit hat der Versicherungsnehmer in der kalten Jahreszeit die Wohnung (siehe Abschnitt A 6.3) folgendermaßen zu schützen:
- die Wohnung zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren, oder
- alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Was bedeutet das konkret?
Damit in der kalten Jahreszeit keine Frostschäden entstehen, gibt es zwei Möglichkeiten, die Wohnung zu sichern: Entweder wird die Wohnung ausreichend beheizt und regelmäßig kontrolliert, oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen werden abgesperrt und entleert. Es handelt sich um eine besondere Pflicht, die vertraglich vereinbart ist.
Häufige Fragen
Was muss ich in der kalten Jahreszeit beachten?
In der kalten Jahreszeit müssen Sie die Wohnung beheizen und dies genügend häufig kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten.
Welche Möglichkeiten habe ich, um die Obliegenheit zu erfüllen?
Sie haben zwei Möglichkeiten: entweder die Wohnung zu beheizen und genügend häufig zu kontrollieren, oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Reicht es, die Heizung einmal einzuschalten?
Nein. Die Wohnung ist zu beheizen und dies ist genügend häufig zu kontrollieren.
Handelt es sich um eine verbindliche Pflicht?
Ja. Es handelt sich um eine vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheit des Versicherungsnehmers.