Wer bei der Janitos Versicherung eine Hausratversicherung abschließt, muss alle bekannten Gefahrumstände wahrheitsgemäß und vollständig anzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat – auch dann, wenn die Fragen erst nach der eigenen Vertragserklärung, aber vor der Vertragsannahme gestellt werden.
Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen.
Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
Was bedeutet das konkret?
Bevor Sie den Vertrag beantragen, sollten Sie alle Fragen des Versicherers wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wichtig sind dabei die Umstände, nach denen der Versicherer ausdrücklich in Textform – etwa per E-Mail, Fax oder Brief – gefragt hat und die für seine Entscheidung über den Vertragsabschluss von Bedeutung sind. Stellt der Versicherer solche Fragen noch, nachdem Sie Ihre Vertragserklärung abgegeben haben, aber bevor er den Vertrag angenommen hat, müssen Sie auch diese Fragen beantworten.
Häufige Fragen
Welche Gefahrumstände muss ich anzeigen?
Anzuzeigen sind alle Ihnen bekannten Gefahrumstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen.
Bis wann muss ich die Anzeige machen?
Die Anzeige der bekannten Gefahrumstände hat bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung zu erfolgen.
In welcher Form muss der Versicherer fragen?
Der Versicherer muss die Fragen in Textform stellen, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Gilt die Anzeigepflicht auch nach meiner Vertragserklärung?
Ja. Stellt der Versicherer nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform entsprechende Fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.