Bei der Hausratversicherung der Janitos Versicherung muss der Versicherer seine Rechte auf Vertragsänderung, Rücktritt oder Kündigung innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und die zugrunde liegenden Umstände benennen – hier erfahren Sie, wann diese Frist beginnt und wie sie sich begründen lässt.
Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 1.2.1), zum Rücktritt (Nr. 1.2.2) oder zur Kündigung (Nr. 1.2.3) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt.
Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben.
Beginn der Monatsfrist:
Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Dokumentenversion: 2024.07
Was bedeutet das konkret?
Möchte der Versicherer wegen einer verletzten Anzeigepflicht reagieren – etwa den Vertrag ändern, zurücktreten oder kündigen –, hat er dafür einen Monat Zeit. Er muss dies schriftlich tun und die Gründe nennen, auf die er sich stützt. Weitere Gründe kann er später nachreichen, wenn er innerhalb eines Monats nach deren Bekanntwerden handelt. Die Frist startet erst, sobald er von der Pflichtverletzung und den maßgeblichen Umständen Kenntnis hat.
Häufige Fragen
Welche Rechte kann der Versicherer innerhalb der Frist geltend machen?
Der Versicherer kann die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 1.2.1), zum Rücktritt (Nr. 1.2.2) oder zur Kündigung (Nr. 1.2.3) geltend machen.
Wie lange hat der Versicherer Zeit, seine Rechte auszuüben?
Er muss seine Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt.
Wann beginnt die Monatsfrist?
Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Können nachträglich weitere Umstände angegeben werden?
Ja, zur Begründung kann der Versicherer nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben.