In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung kann der Versicherer bei nicht rechtzeitiger Zahlung der ersten oder einmaligen Prämie von der Leistung befreit sein – vorausgesetzt, er hat zuvor in Textform oder durch auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Folge hingewiesen. Wann diese Leistungsfreiheit greift und wann nicht, erfahren Sie hier.
Zahlt der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet.
Voraussetzung für die Leistungsfreiheit:
Der Versicherer muss den Versicherungsnehmer auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht haben, und zwar:
- durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder
- durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein.
Ausnahme:
Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht pünktlich gezahlt, kann der Versicherer für einen Schaden, der vor der Zahlung eintritt, die Leistung verweigern. Das gilt aber nur, wenn er zuvor deutlich auf diese Folge hingewiesen hat – etwa per E-Mail, Fax, Brief oder durch einen auffälligen Vermerk im Versicherungsschein. Kann der Versicherungsnehmer nichts für die verspätete Zahlung, bleibt der Schutz bestehen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich die erste Prämie nicht rechtzeitig zahle?
Zahlen Sie die erste oder einmalige Prämie nicht zum maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt, ist der Versicherer für einen vor der Zahlung eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet.
Muss der Versicherer mich vorher informieren?
Ja. Die Leistungsfreiheit greift nur, wenn der Versicherer zuvor durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht hat.
Gibt es Ausnahmen von der Leistungsfreiheit?
Ja. Die Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
In welcher Form kann der Hinweis erfolgen?
Der Hinweis kann in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief, oder als auffälliger Hinweis im Versicherungsschein.