Zahlt der Versicherungsnehmer in der Hausratversicherung der Janitos Versicherung nach einer Kündigung fristgerecht die ausstehende Prämie, kann die Kündigung wieder unwirksam werden. Entscheidend ist dabei die Ein-Monats-Frist – wann sie beginnt und was für die Leistungsfreiheit des Versicherers weiterhin gilt.
In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt Folgendes für die Zahlung der Prämie nach Kündigung:
Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer die Zahlung leistet:
- innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder
- wenn die Kündigung mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf.
Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 5.3.2) bleibt unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine Kündigung wegen ausstehender Prämie erfolgt, kann sie wieder gegenstandslos werden, sobald die Zahlung rechtzeitig nachgeholt wird. Maßgeblich ist eine Frist von einem Monat, die entweder ab der Kündigung oder ab dem Ablauf einer gesetzten Frist läuft. Unabhängig davon bleibt die Regelung zur Leistungsfreiheit des Versicherers bestehen.
Häufige Fragen
Kann eine Kündigung wieder rückgängig werden?
Ja. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer die Zahlung fristgerecht leistet.
Welche Frist gilt für die Zahlung nach der Kündigung?
Es gilt eine Frist von einem Monat nach der Kündigung. Ist die Kündigung mit einer Fristbestimmung verbunden worden, gilt ein Monat nach Fristablauf.
Wann beginnt die Ein-Monats-Frist?
Die Frist beginnt mit der Kündigung oder, wenn diese mit einer Fristbestimmung verbunden worden ist, mit dem Fristablauf.
Gilt trotz Zahlung weiterhin die Leistungsfreiheit des Versicherers?
Ja. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 5.3.2) bleibt unberührt.
Dokumentenversion: 2024.07