In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung müssen Sie Ersatzansprüche gegen Dritte unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahren und bei deren Durchsetzung mitwirken. Wer diese Obliegenheiten verletzt, riskiert je nach Verschulden eine gekürzte oder ganz entfallende Leistung.
Pflichten des Versicherungsnehmers:
- Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren.
- Nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer hat er bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken.
Folgen bei Verletzung dieser Obliegenheit:
- Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer insoweit zur Leistung nicht verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
- Bei grob fahrlässiger Verletzung ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
- Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Dritter für Ihren Schaden verantwortlich ist, sollten Sie den Anspruch gegen diese Person rechtzeitig und formgerecht sichern und den Versicherer bei der weiteren Durchsetzung unterstützen. Versäumen Sie dies, kann die Leistung je nach Verschulden gekürzt werden oder ganz entfallen, soweit der Versicherer dadurch keinen Ersatz vom Dritten erhält.
Häufige Fragen
Welche Pflichten habe ich bei Ersatzansprüchen gegen Dritte?
Sie müssen Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahren und nach Übergang des Anspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung soweit erforderlich mitwirken.
Was passiert bei einer vorsätzlichen Verletzung dieser Obliegenheit?
Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer insoweit zur Leistung nicht verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
Was gilt bei grob fahrlässiger Verletzung?
Bei grob fahrlässiger Verletzung ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Wer muss beweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt?
Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.