Wer die Janitos Versicherung in der Hausratversicherung nach einem Schaden arglistig über Grund oder Höhe der Entschädigung täuscht oder dies versucht, verliert seinen Anspruch – ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betruges gilt dabei als Beweis.
Bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles gilt:
- Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht.
- Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des ersten Punktes als bewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Wer nach einem Schadenfall bewusst falsche Angaben macht, um eine höhere oder unberechtigte Entschädigung zu erhalten, riskiert seinen kompletten Anspruch. Bereits der Versuch einer solchen Täuschung reicht aus. Steht der Betrug oder Betrugsversuch durch ein rechtskräftiges Strafurteil fest, ist die arglistige Täuschung damit als bewiesen anzusehen.
Häufige Fragen
Was passiert bei arglistiger Täuschung nach einem Schaden?
Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer arglistig über Tatsachen täuscht, die für Grund oder Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Reicht schon der Versuch einer Täuschung aus?
Ja. Bereits der Versuch, den Versicherer arglistig zu täuschen, führt dazu, dass der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei ist.
Welche Bedeutung hat ein rechtskräftiges Strafurteil?
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, gelten die Voraussetzungen der arglistigen Täuschung als bewiesen.
Worauf muss sich die Täuschung beziehen?
Auf Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.